Ihr Kfz-Gutachter in Wülfrath - Gutachten.me
Nach einem Unfall mit Blechschaden sind die Beteiligten hoffentlich nur mit einem Schreck davon gekommen. Die Versicherung des Verursachers ist verpflichtet die Kosten für einen von Ihnen gewählten „freien“ und "unabhängigen" Gutachter zu übernehmen.
Wenn Sie keine Schuld am Hergang des Unfalls haben, muss Ihnen die Versicherung des Unfallgegners den Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlen. Bei Unfällen geht es immer um Geld. Damit sie Ihr Geld in angemessenem Umfang auch wirklich von der gegnerischen Versicherung erhalten, stehen wir Ihnen bei.
§ Das Recht auf Ihrer Seite
Gutachtenkosten
Sofern Sie keine Schuld am Unfall haben kostet Sie das Gutachten nichts. Die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl übernehmen.
Abschleppkosten
Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich sein, übernimmt die gegnerische Versicherung die Abschleppkosten.
Wertverlust
Die korrekte Ermittlung des unfallbedingten Wertverlustes, ist ein wichtiger Baustein bei der Schadenabwicklung und schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen bei einem späteren Verkauf Ihres Fahrzeuges.
Fahrzeugschaden
Wir kommen zu Ihnen und nehmen den Fahrzeugschaden vollumfänglich, u.a. mittels fototechnischer Dokumentation auf; diese Dokumentation ist ein sehr wichtiger Baustein für die weitere Schadenbearbeitung. Im Anschluss kalkulieren wir die fachgerechte Reparatur. Sie haben das Recht auf eine Instandsetzung in einer Fachwerkstatt.
Totalschaden
Bei einem Totalschaden ermitteln wir den Restwert Ihres Fahrzeugs. Dieser Restwert wird Ihnen vom sogenannten Wiederbeschaffungswert von der ersatzpflichtigen Versicherung abgezogen.
Ersatzfahrzeug
Wenn Sie für die Reparaturdauer ein Ersatzfahrzeug benötigen, muss die gegnerische Versicherung für diese Kosten aufkommen. Sollten Sie ein sogenannter "Wenigfahrer" sein, empfehlen wir im Vorfeld einer Anmietung Rücksprache mit der Versicherung zu halten. Bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges können sie ggf. durch die Wahl der anzumietenden Fahrzeugklasse Geld sparen. Wir beraten Sie gerne. Einzelheiten hierzu und zum Abzug der „Eigenersparnis“ kann man auch bei der Versicherung erfragen. Sollten Sie keinen Mietwagen benötigen, steht Ihnen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu.
Bitte beachten Sie: Die hier gemachten Angaben beruhen auf Erfahrungswerten und dienen nur der Orientierung. Die Rechtlich korrekten Angaben kann ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt geben.